Beitragsordnung

Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist wie folgt fällig: Zum 05. Januar des jeweiligen Beitragsjahres. Beim Beitritt zum Verein werden eine Aufnahmegebühr von Euro 15,-- sowie der erste Jahresbeitrag erhoben.

BeitragsstufeEinnahmen vonbisBeitrag
10,00 EUR10.000,00 EUR70,00 EUR
210.001,00 EUR25.000,00 EUR110,00 EUR
325.001,00 EUR40.000,00 EUR135,00 EUR
440.001,00 EUR65.000,00 EUR175,00 EUR
5über 65.000 EUR285,00 EUR

Einnahmen sind: Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.