Beitragsordnung
Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist wie folgt fällig: Zum 05. Januar des jeweiligen Beitragsjahres. Beim Beitritt zum Verein werden eine Aufnahmegebühr von Euro 15,-- sowie der erste Jahresbeitrag erhoben.
Beitragsstufe | Einnahmen von | bis | Beitrag |
1 | 0,00 EUR | 10.000,00 EUR | 70,00 EUR |
2 | 10.001,00 EUR | 25.000,00 EUR | 110,00 EUR |
3 | 25.001,00 EUR | 40.000,00 EUR | 135,00 EUR |
4 | 40.001,00 EUR | 65.000,00 EUR | 175,00 EUR |
5 | über 65.000 EUR | 285,00 EUR |
Einnahmen sind: Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinnahmen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.